Vorteile der Mitgliedschaft
Mit über 1000 Mitgliedern verfügt die AHK Türkei über ein weit verzweigtes Netzwerk an Unternehmen und Organisationen, die im deutsch-türkischen Wirtschaftsleben aktiv teilhaben. Werden auch Sie Mitglied und profitieren Sie von unserer professionellen Unterstützung und einem starken B2B-Netzwerk.
Ihre Vorteile
Nutzen Sie unsere Veranstaltungen und Netzwerktreffen, um Entscheidungsträger aus Wirtschaft und Politik kennenzulernen und sich über Trends, Geschäftsmöglichkeiten, Branchen- und Exportaktivitäten auf dem Laufenden zu halten. Mitglieder erhalten außerdem Rabatte auf unsere Dienstleistungen.
- Von dem Wissen der bereits im Markt etablierten Firmen profitieren
- Sich anderen Mitgliedsunternehmen präsentieren
- Kunden und Partner unter den Mitgliedern finden
- Teillnahme an zahlreichen Veranstaltungen der Kammer
- Teilnahme an den Wirtschaftsrunden mit hochkarätigen Gastrednern
Jetzt Mitglied werden!
Natürliche und juristische Personen können Mitglieder der Kammer werden, die entweder nach dem deutschen oder nach dem türkischen Kammerrecht in der Lage sind, die Mitgliedschaft der deutschen oder der türkischen Kammern zu erwerben. Die Mitglieder müssen nicht ihren Sitz in der Republik Türkei haben.
7 gute Gründe
Enges Kontaktnetz
Mitglieder der AHK Türkei haben die Möglichkeit, an exklusiven Veranstaltungen teilzunehmen. Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, die AHK Türkei als Partner zu unterstützen und auf den Medien- und Werbekanälen sowie Veranstaltungen der AHK Türkei visuell präsent zu sein.
Zusätzliche Geschäftschancen
Auf unseren Veranstaltungen kommen Sie in Kontakt mit wichtigen Entscheidungsträgern aus Wirtschaft und Politik in Deutschland und der Türkei. Dadurch bieten sich Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, mit potenziellen Kunden und Partnern ins Geschäft zu kommen.
Gestaltungsmöglichkeiten
Mitglieder haben die Möglichkeit, sich in Mitgliederversammlungen und Arbeitsgruppen zu engagieren und ihre Interessen dort zu vertreten.
Professioneller Service zu günstigen Konditionen
Sie erhalten attraktive Preisnachlässe auf ein professionelles Dienstleistungsangebot, welches von unserem langjährigen, designierten Dienstleistungsträger und Kooperationspartner DEinternational abgewickelt wird. Über diese Dienstleistungsgesellschaft werden unseren Mitgliedern kommerzielle Dienstleistungen angeboten, welche vorranginge Bearbeitung genießen. So sorgen wir für beherrschbare und kalkulierbare Risiken bei Markteintritt und Geschäftsentwicklung.
Benefit Program
Von Mitgliedern für Mitglieder - Benefit Program - das ist das Motto der exklusiven Angebote für Mitglieder der AHK Türkei. Mitgliedsunternehmen gewähren sich gegenseitig Vorteile und bieten ihre Produkte und Dienstleistungen zu günstigeren Konditionen an. Das kommt beiden Seiten zugute: Auf der einen Seite können Anbieter neue Kunden gewinnen und binden. Auf der anderen Seite kann jedes Mitgliedsunternehmen die exklusiven Angebote nutzen – sei es geschäftlich oder privat.
Mitglied der AHK Türkei-Logo
Nutzung „Mitglied der AHK Türkei-Logo“
Da das Logo der Deutsch-Türkischen Industrie- und Handelskammer “AHK-Logo” rechtlich geschützt ist, haben wir für unsere Mitglieder ein spezielles Logo erstellt. Dieses “Mitglied der AHK Türkei“-Logo wird den Mitgliedern jeweils am Anfang des Jahres, nach Begleichung der jährlichen Mitgliedsbeitragsnote zur Verfügung gestellt. Damit haben Sie die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei der AHK Türkei auf Printmedien sowie auf Ihren Onlineauftritten entsprechend nachzuweisen und zu Ihrem Vorteil zu nutzen.
Die Vorteile des AHK Mitgliederlogos sind:
- Sie informieren die Besucher ihrer Website, dass Sie Teil des deutsch-türkischen Netzwerks sind
- Imagesteigerung
- Bei der Zusammenarbeit mit deutschen Partnern kann das Logo für einen Vertrauensvorschuss sorgen, da deutsche Unternehmen die AHK kennen
Premium Mitgliedschaft
Stärken Sie mit unserer Premium Mitgliedschaft ihr Auftreten. Dieses einzigartige Angebot gilt ausschließlich für AHK Mitglieder!
Profitieren Sie von den starken Beziehungen der AHK Türkei mit der Öffentlichkeit!
Das Premium Mitgliedschaft Paket bietet noch viele weitere Vorteile für Sie. Kontaktieren Sie uns für mehr Details.
Konditionen
Die Kammer hat zwei Arten von Mitgliedschaften:
1. Ordentliche Mitglieder*
2. Ehrenmitglieder**
Für die Aufnahme in die Kammer ist ein Beitrittsantrag erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der Kammer. Die Mitgliedschaft beginnt nach der Aufnahme mit der Zahlung der Aufnahmegebühr und des ersten Jahresbeitrages.
Die Aufnahmegebühr beträgt 700,- €.
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge belaufen sich auf:
Kategorie | Firmengröße | Beitrag |
---|---|---|
I | Kleine Unternehmen | 700 EUR |
II | Mittlere Unternehmen | 1400 EUR |
III | Große Unternehmen | 2100 EUR |
IV. | Start-up Unternehmen | 200 EUR |
Die Eintragung in die Firmenkategorie richtet sich danach, wie jede Firma ihre Bedeutung in ihrer Branche selbst einschätzt.
Die Kammer ist eine gemeinnützige Berufsinstitution. Die Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar.
Die Kammer arbeitet neutral und vertraulich.
Die Dienstleistungen der Kammer stehen ihren Mitgliedern grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung.
Soweit die Dienstleistungen einen besonderen Aufwand erfordern, werden von der Kammer dafür angemessene Kostenbeiträge erhoben.
* Natürliche und juristische Personen, soweit sie an den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Türkei und Deutschland teilnehmen oder interessiert sind, können als ordentliche Mitglieder aufgenommen werden. Ordentliche Mitglieder nehmen an den Hauptversammlungen teil, können wählen und in den Vorstand gewählt werden. Die juristische Person kann ihre Mitgliedsrechte gegenüber der Kammer durch ihr zuständiges Organ beziehungsweise mittels einer von diesem Organ schriftlich beauftragten Person ausüben. Die beauftragte natürliche Person kann im Namen der juristischen Person frei wählen und anstelle der juristischen Person gewählt werden. Mit der Beendigung des Auftragsverhältnisses geht die Rechtsstellung dieser natürlichen Person gegenüber der Kammer ipso facto zu Ende.
** Der Vorstand ist berechtigt, natürliche Personen, die er auf Vorschlag eines Kammermitgliedes oder von selbst als würdig anerkennt, mit Zustimmung der Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern zu ernennen. Die Ehrenmitglieder können an Hauptversammlungen teilnehmen, haben jedoch kein Stimmrecht, Ehrenmitglieder sind von der Zahlung von Mitgliedsbeträgen befreit.
*** Bei Start-up Unternehmen entfällt die Aufnahmegebühr. Das Unternehmen darf höchstens 3 Jahre jung sein und braucht eine innovative Gründungsgeschichte. Der Vostand entscheidet über den Start-up Mitgliedsantrag. Solch eine Mitgliedschaft geht über 3 Jahre und wird danach automatisch in die kleine Mitgliedschaft eingestuft es sei denn, das Mitgliedsunternehmen wünscht eine andere Mitgliedschaftsgröße.