Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz trat am 1. März 2020 in Kraft. In manchen Branchen und Regionen Deutschlands herrscht ein Mangel an Fachkräften. Demografische Veränderungen und der digitale Wandel haben dazu geführt, dass Deutschland insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Pflege sowie in einigen technischen Berufen qualifizierte Arbeitskräfte benötigt.
Die Türkei sieht sich dagegen einer hohen Arbeitslosigkeit gegenüber und es gibt viele gut ausgebildete Menschen mit einem Interesse an Deutschland. Alle Prognosen deuten darauf hin, dass die Anzahl offener Positionen in einer Vielzahl von Berufen in nächster Zukunft nicht abnehmen wird.
Ausführliche Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie auf den folgenden Webseiten:
FAQs rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz - Auswärtiges Amt (diplo.de)
Gefragte Berufe (make-it-in-germany.com)
Das Gesetz sieht eine Reihe von Bedingungen vor. Bevor Sie sich als Fachkraft bewerben, müssen Sie zunächst einige Anforderungen erfüllen. Die wichtigsten Kriterien sind nachstehend aufgeführt.
1. Gleichwertigkeit der Qualifikation:
Falls Sie Ihre Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen oder dort Ihren Hochschulabschluss erworben haben, entfällt für Sie der Nachweis der Gleichwertigkeit. Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden, sind verschiedene Stellen zuständig.
- Einzelheiten zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von Qualifikationen (Anmeldebedingungen, je nach Beruf zuständige Behörde usw.) finden Sie auf dieser Webseite:
Anerkennungsportal (anerkennung-in-deutschland.de) - Wie Ihre in der Türkei erworbenen Zeugnisse (Abitur, Bachelor- und Masterdiplom, Zeugnisse zur beruflichen Ausbildung) mit denen in Deutschland gleichgestellt werden, erfahren Sie auf dieser Webseite:
anabin: Anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (kmk.org)
Anm.: Auf dieser Webseite erhalten Sie Informationen dazu, wie Ihr Zeugnis in Deutschland gewertet wird; sie ist jedoch keine Webseite zur Antragstellung auf Anerkennung der Gleichwertigkeit.
2. Deutsche Sprachkenntnisse:
Eine weitere Voraussetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sind Kenntnisse der deutschen Sprache. Je nach Arbeit und Unternehmen werden unterschiedliche Sprachniveaus verlangt.
3. Das Make-it-in-Germany-Portal:
Auf der folgenden offiziellen Webseite der deutschen Bundesregierung können Sie nach Berufen geordnete Anzeigen für offene Stellen verfolgen.
Jobsuche (make-it-in-germany.com)
Der folgende Link führt zu einer Videobotschaft des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: