Visaservice

Als Mitglied in der AHK Türkei haben Sie die Möglichkeit, die Visumdienstleistung unseres Lösungspartners DEinternational Servis Hizmetleri A.Ş. in Anspruch zu nehmen.

Die folgenden Personen einer AHK-Mitgliedsfirma können diese Dienstleistung nutzen:

  • Die Mindestdauer der Mitgliedschaft bei der AHK Türkiye muss mindestens 6 Monate betragen.
  • Der Antragsteller muss seit mindestens einem Jahr sozialversicherungstechnisch in Ihrem Unternehmen registriert sein. 
  • Alle bei der Sozialversicherungsanstalt (SGK) gemeldeten Mitarbeiter, welche mindestens seit einem Jahr bei unserem Mitgliedsunternehmen gemeldet sind 
     

Visumsantrag

Unter Einhaltung bestimmter Bedingungen - und vorbehaltlich eventueller Ausnahmen - können alle AHK-Mitglieder und deren Mitarbeiter ohne Rücksicht darauf, in welcher Region sie eingetragen sind, ihre Visumsanträge in Vermittlung unseres Lösungspartners DEinternational Servis Hizmetleri A.Ş. direkt an das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Istanbul zustellen. Wer diese Dienstleistung nutzt muss keinen Termin vom Konsulat einholen, muss dort nicht persönlich Erscheinen und muss nicht warten.
 

Ihre Vorteile

  • Sie können Ihren Antrag von jedem Ort in der Türkei stellen
  • Es sind weniger Antragsunterlagen erforderlich
  • Kürzere Bearbeitungsdauer
  • Der iDATA Mobile-Service im AHK-Büro zur Aufzeichnung Ihrer Fingerabdrücke kann vom „C-Level“ gebucht werden 

Biometrische Daten

In der Türkei werden seit dem 25. September 2014 biometrische Daten verlangt. Bei Reisen, die türkische Staatsbürger in die Bundesrepublik Deutschland unternehmen, müssen Sie nach Maßgabe der geltenden Visumsregelung Fingerabdrücke abgeben.

Die Fingerabdrücke habe eine Gültigkeit von 59 Monaten.

Wichtig: Die bei Reisepassanträgen abgegebenen Fingerabdrücke werden nicht anerkannt!

 

Unser Service zur Abgabe der Fingerabdrücke

Wir haben mit der Firma iDATA einen Vertrag abgeschlossen, der Ihrem C-Level einen Mobile-Service zur Abgabe Ihrer Fingerabdrücke anbietet. 
Wer diesen Service in Anspruch nehmen möchte, muss jedoch zuerst mit uns Kontakt aufnehmen.  

Mitgliedsbescheinigung bei persönlichen Visumsanträgen

Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Istanbul hat uns mitgeteilt, dass bei Visumsanträgen die Mitgliedschaft in unserer Kammer als ein positiver Aspekt gewertet und berücksichtigt werde. Wir bieten deshalb Mitgliedern, die ihre Visumsvorgänge selbst erledigen wollen, an, ihnen eine Bescheinigung über ihre Mitgliedschaft in unserer Kammer auszustellen.

Wenden Sie sich für die Mitgliedsbescheinigung bitte an:  Guner.Cakir(at)dtr-ihk.de

Vorgehen im Falle einer Ablehnung

Das Auswärtige Amt hat ab dem 07.06.2023 im Rahmen des Pilotprojekts mit China, Marokko und der Türkei die Einreichung von Remonstrationen - Beschwerden gegen die Ablehnung eines Visumantrags - für ein Jahr ausgesetzt, um zusätzliche Kapazitäten für die Visabearbeitung zu gewinnen und die Wartezeiten zu verkürzen. Daher können bei Ablehnungen nur noch neue Anträge gestellt werden.

Anträge auf langfristige Visa

Nach Angaben des deutschen Generalkonsulat gehören 6-monatige Geschäftsvisa zu den langfristigen Visatypen. Sollten Sie ein Visum mit einer noch längeren Laufzeit beantragen wollen, dann wirkt sich die Erfüllung der nachstehend genannten Kriterien - laut Konsulat - positiv auf die Antragsbewertung aus. Das Konsulat weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass die Erfüllung der Kriterien keine Garantie für die Ausstellung eines langfristigen Visums ist.

  • Angabe der Gründe für häufige Reisen nach Deutschland
  • Vorlage einer langfristigen Reiseversicherung
  • Zusicherung des Arbeitgebers, auch für die Kosten zukünftiger Geschäftsreisen aufzukommen, sowie Zusicherung, dass der Antragsteller nach jeder Reise in die Türkei zurückkehren wird
  • Ein Reisepass mit langer Gültigkeitsfrist