Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Einhaltung von Umweltstandards in der Lieferkette
Das am 22.07.2021 verkündete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt den gesetzlichen Rahmen und Anforderungen an die Unternehmen für ein verantwortliches und nachhaltiges Management von Lieferketten. Dabei übernehmen Unternehmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und der Einhaltung von Umweltstandards in Lieferketten die Sorgfaltspflicht.
Das Gesetz wird stufenweise in Kraft treten.
Inkrafttreten | Betroffen | Unternehmensgröße |
1. Januar 2023 | In Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung gemäß § 13 d HGB | Mit mind. 3.000 Beschäftigten in Deutschland |
1. Januar 2024 | Mit mind. 1.000 Beschäftigten in Deutschland |
Den offiziellen Gesetzestext finden Sie hier: Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
Die türkische Übersetzung des Gesetzes finden Sie hier: Tedarik Zincirlerinde Şirketlerin Özen Yükümlülüğü Hakkında Kanun
Weitere Informationen und Quellen:
Deutscher Bundestag
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium für Arbeit und Soziales